Ob noch im Bewerbungsprozess oder bereits immatrikuliert – damit du dein Studium auch mit den Herausforderungen, die sich aus einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ergeben, erfolgreich absolvieren kannst, findest du hier die wichtigsten Eckdaten zu Sonderanträgen, bevorzugten Zulassungen und sonstigen nachteilsausgleichenden Regelungen zusammengefasst.
Bewerbung und Zulassung
Wenn du in den Jahren vor deinem Abitur aufgrund nicht selbst verschuldeter Umstände (z. B. Krankheit oder Unfall) in deiner schulischen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt warst und deshalb entweder länger für deinen Schulabschluss gebraucht hast oder eine schlechtere Durchschnittsnote in Kauf nehmen musstest, kannst du bei der Bewerbung für zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge einen Sonderantrag auf Nachteilsausgleich stellen.
Im Bewerbungsportal des KIT wählst du hierfür unter Sonderanträge entweder die Option Nachteilsausgleich / Verbesserung der Wartezeit und lädst Belege hoch, die den Grund und die Dauer der Verzögerung nachweisen, oder du wählst die Option Nachteilsausgleich / Verbesserung der Durchschnittsnote. Für Letzteres ist ein qualifiziertes Schulgutachten erforderlich, das deine zu erwartende schulische Entwicklung und Abschlussnote ohne die Beeinträchtigung dokumentiert.
Das KIT reserviert 1% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen für Bewerberinnen und Bewerber, die im öffentlichen Interesse besonders zu berücksichtigen oder zu fördern sind – dazu zählen unter anderem blinde Menschen sowie Menschen mit einer Sehbehinderung. Wenn dies auf dich zutrifft, kannst du im Rahmen deiner Bewerbung einen Sonderantrag auf Ortsbindung im öffentlichen Interesse stellen. Weitere wichtigen Informationen zu diesem Antrag findest du in der entsprechenden Satzung zur Auswahl der Studienbewerberinnen und -bewerber nach Ortsbindung im öffentlichen Interesse.
Das KIT reserviert bis zu 5% der Studienplätze in zulassungsbeschränkten Bachelor- und Masterstudiengängen für Bewerberinnen und Bewerber, bei denen der Verzicht auf einen Studienplatz eine außergewöhnliche Härte darstellen würde. Eine Härte liegt vor, wenn schwerwiegende persönliche Gründe wie eine schwere Erkrankung mit Verschlimmerungstendenz, Einschränkungen in der Berufswahl oder eine unzumutbare Wartezeit vorliegen. Diese Gründe müssen bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung bestehen und dürfen nicht selbst verschuldet sein.
Wenn das auf dich zutrifft, kannst du im Bewerbungsportal des KIT einen Härtefallantrag stellen (unter Sonderanträge > Härtefall). Der Antrag gilt nur für das 1. Fachsemester zulassungsbeschränkter Bachelor- und Masterstudiengänge. Stelle sicher, dass du alle erforderlichen Nachweise fristgerecht hochlädst. Prüfe vorab sorgfältig, ob deine Gründe die Voraussetzungen erfüllen.
Im Studium
Im Studium kannst du dich aufgrund deiner besonderen Lebenslage auf Antrag für in der Regel bis zu zwei Semester beurlauben lassen – in Einzelfällen ist auch eine längere Beurlaubung möglich. Während dieser Beurlaubung hast du weiterhin die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen und Prüfungen abzulegen. Da die Zählung deiner Fachsemester während dieser Zeit pausiert, gewinnst du mehr Flexibilität und kannst dein Studium besser an deine individuelle Situation anpassen. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des Studierendenservice, bei dem du die Beurlaubung auch beantragst.
Um während deines Studiums zusätzliche Entlastung zu erhalten, hast du die Möglichkeit bei deinem zuständigen Prüfungsausschuss Anpassungen wie Verlängerungen von Prüfungsfristen oder der Studienhöchstdauer zu beantragen. Detaillierte Informationen dazu findest du in deiner Studien- und Prüfungsordnung.
Je nach individueller Besonderheit deiner Lebenslage kann dir dein Prüfungsausschuss zur Wahrung der Chancengleichheit auf Antrag weitere angemessene nachteilsausgleichende Maßnahmen gewähren. Dazu gehören:
- Anpassungen bei Lehrveranstaltungen: Du kannst bevorzugten Zugang zu Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl und eine angepasste Reihenfolge von Kursen beantragen. Der Prüfungsausschuss prüft, ob die Voraussetzungen dafür bei dir gegeben sind.
- Nachteilsausgleich bei Prüfungen: Falls Prüfungen in der üblichen Zeit oder Form für dich nicht möglich sind, kannst du auch dafür einen Nachteilsausgleich beantragen. Der Prüfungsausschuss legt dann passende Maßnahmen fest, die deine individuelle Situation berücksichtigen, ohne die fachlichen Anforderungen zu ändern.
Grundlegend hierfür ist die Satzung über nachteilsausgleichende Regelungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen am KIT.
Weiterführende Informationen und Beratung
Bei Fragen zum Thema Nachteilsausgleich stehen dir gerne die Zentrale Studienberatung (ZSB) sowie insbesondere die KIT Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit zur Verfügung.
Zusätzlich bietet das Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien (ACCESS@KIT) Beratung und Unterstützung für Studieninteressierte und Studierende mit Sehbeeinträchtigung.
+49 721 608 - 44930
info∂zsb.kit.edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Directions
Angelika Scherwitz-Gallegos
+49 721 608 - 44860
angelika.scherwitz∂kit.edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
KIT Beauftragte für Studierende mit Behinderung und chronischer Krankheit BBC
Engelbert-Arnold-Straße 2
76131 Karlsruhe
+49 721 608 - 42760
info∂access.kit.edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrum für digitale Barrierefreiheit und Assistive Technologien (ACCESS@KIT)
Adenauerring 10
76131 Karlsruhe